Einkaufsbedingungen

Einkaufsbedingungen

Einkaufsbedingungen PDF Drucken E-Mail

§1 Vertragsschluss/Formerfordernisse

1. Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und der CM Unternehmensgruppe gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Bedingungen des Auftragnehmers und abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn die CM Unternehmensgruppe sie schriftlich anerkannt hat. Als Anerkennung gilt weder unser Schweigen, noch die Annahme der Leistung oder deren Bezahlung.

 

2. Der Liefervertrag sowie etwaige Änderungen, Nebenabreden, Erklärungen zu seiner Beendigung sowie sonstige Erklärungen und Mitteilungen bedürfen der Textform, soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist. Nimmt der Auftragnehmer eine Bestellung nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zugang an, so ist die CM Unternehmensgruppe jederzeit zum Widerruf berechtigt, ohne dass dem Auftragnehmer daraus Schadenersatzansprüche entstehen.

 

§ 2 Lieferumfang / Änderungen des Lieferumfanges / Ersatzteile

 

1. Der Auftragnehmer wird dafür Sorge tragen, dass ihm alle für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bedeutsamen Daten und Umstände sowie die von der CM Unternehmensgruppe beabsichtigte Verwendung seiner Lieferungen rechtzeitig bekannt sind. Er steht dafür ein, dass seine Lieferungen alle Leistungen umfassen, die für eine vorschriftsmäßige, sichere und wirtschaftliche Verwendung notwendig sind, dass sie für die beabsichtigte Verwendung geeignet sind und dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Der Auftragnehmer wird bei der Leistungserbringung alle einschlägigen Normen, Gesetze und Rechtsvorschriften, insbesondere die einschlägigen Umweltschutz-, Gefahrstoff-, Gefahrgut- und Unfallverhütungsvorschriften beachten, sowie die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln und unsere Werks-normen einhalten. Der Auftragnehmer hat die CM Unternehmensgruppe aufzuklären über die erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Meldepflichten für die Einfuhr und das Betreiben der Liefergegenstände.

 

2. Die CM Unternehmensgruppe kann im Rahmen der Zumutbarkeit vom Auftragnehmer Änderungen des Liefergegenstandes in Konstruktion und Ausführung verlangen. Der Auftragnehmer hat die Änderungen in angemessener Frist umzusetzen. Über die Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Mehr- und Minderkosten, sowie der Liefertermine sind einvernehmlich angemessene Regelungen zu treffen. Kommt eine Einigung innerhalb angemessener Zeit nicht zustande, entscheidet die CM Unternehmensgruppe nach billigem Ermessen.

 

3. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass er uns auch für einen Zeitraum von 10 Jahren nach Beendigung der Lieferbeziehung zu angemessenen Bedingungen mit den Liefergegenständen oder Teilen davon als Ersatzteile beliefern kann.

 

§ 3 Preise / Zahlungsbedingungen

 

1. Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Falls nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung innerhalb von 25 Tagen mit 3% Skonto oder innerhalb von 45 Tagen ohne Abzug. Die Frist beginnt mit Erhalt der vertragsgemäßen Leistung und einer ordnungsgemäßen und nachprüfbaren Rechnung. Bei Annahme verfrühter Lieferungen beginnt die Frist jedoch frühestens mit dem vereinbarten Liefertermin. Rechnungen sind unter Angabe von Bestellnummer, Artikelnummer, Menge und Einzelpreis sowie Menge pro Lieferung in zweifacher Ausführung einzureichen.

 

2 .Die Mehrwertsteuer ist auf der Rechnung gesondert anzugeben.

 

3. Der Eintritt eines Zahlungsverzuges ohne Mahnung ist ausgeschlossen.

 

4. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, Forderungen, die ihm gegen die CM Unternehmensgruppe zustehen, abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Die Regelung des •354a HGB bleibt davon unberührt.

 

§ 4 Lieferbedingungen

 

1. Die Lieferungen erfolgen DDP (INCOTERMS in ihrer jeweils aktuellen Fassung) an den von der CM Unternehmensgruppe bezeichneten Ort, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, einschließlich Verpackung. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein in zweifacher Ausfertigung beizufügen. Der Lieferschein ist mit der Bestell- und Artikelnummer der CM Unternehmensgruppe sowie der gelieferten Menge zu versehen. Bei vereinbarter Lieferung "ab Werk" ist die CM Unternehmensgruppe und dem von ihr bestimmte Empfänger rechtzeitig die Abmessungen und das Gewicht der Sendung mitzuteilen. Die Transportversicherung wird von der CM Unternehmensgruppe eingedeckt soweit sie nach der vereinbarten Lieferklausel (INCOTERMS in ihrer jeweils aktuellen Fassung) dazu verpflichtet ist. Für Lieferungen aus Präferenzländern hat der Auftragnehmer den Präferenznachweis jeder Lieferung beizufügen. Die Langzeitlieferantenerklärung gem. EWG-VO1207/2001 ist einmal jährlich vorzulegen. Weiterhin ist der Auftragnehmer verpflichtet, die einschlägigen Exportkontrollvorschriften einzuhalten und der CM Unternehmensgruppe unaufgefordert die Exportkontrollkennzeichnung der Vertragsprodukte insbesondere nach EU und US-Recht in schriftlicher Form spätestens mit der Lieferung mitzuteilen.

 

2. Die Liefergegenstände sind handelsüblich und sachgerecht zu verpacken. Die CM Unternehmensgruppe ist berechtigt, dem Auftragnehmer die Art und Weise der Verpackung vorzuschreiben. Wenn die CM Unternehmensgruppe wiederverwendungsfähige Verpackungsfracht frei an den Auftragnehmer zurücksendet, hat die TANDEO GmbH Anspruch auf eine Rückvergütung in Höhe des Wertes der Verpackung.

 

§ 5 Termine/Verzug

 

Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware bei der CM Unternehmensgruppe oder bei dem von uns bestimmten Empfänger. Der Auftragnehmer hat der CM Unternehmensgruppe eine erkennbare Verzögerung seiner Leistung unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung schriftlich anzuzeigen. Auf von ihm nicht zu vertretende Ursachen einer Verzögerung kann sich der Auftragnehmer nur dann berufen, wenn er der Anzeigepflicht nachgekommen ist.

 

§ 6 Qualitätsmanagement/Wareneingangskontrolle

 

1. Der Auftragnehmer hat die Qualität seiner Lieferungen und Leistungen ständig zu überwachen. Änderungen des Liefergegenstandes bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die CM Unternehmensgruppe

 

2. Eine Wareneingangskontrolle findet durch die CM Unternehmensgruppe nur im Hinblick auf äußerlich erkennbare Schäden und von außen erkennbare Abweichungen in Identität und Menge statt. Solche Mängel wird die CM Unternehmensgruppe unverzüglich rügen. Die CM Unternehmensgruppe behält sich vor, eine weitergehende Wareneingangsprüfung durchzuführen. Im Weiteren rügt die CM Unternehmensgruppe Mängel, sobald sie nach den Gegebenheiten des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden. Der Auftragnehmer verzichtet insoweit auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. Bei festgestellten Mängeln ist die CM Unternehmensgruppe berechtigt, die gesamte Lieferung zurück-zusenden.

 

§ 7 Mängelhaftung/Aufwendungsersatz/Frist/Versicherung

 

1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so richten sich unsere Ansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus den nachstehenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. Bei Gefährdung der Betriebssicherheit, bei Gefahr ungewöhnlich hoher Schäden oder zur Aufrechterhaltung unserer Lieferfähigkeit gegenüber unseren Abnehmern kann die CM Unternehmensgruppe nach Unterrichtung des Auftragnehmers die Nachbesserung selbst vor-nehmen oder von Dritten ausführen lassen. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer haftet für sämtliche der CM Unternehmensgruppe aufgrund von Mängeln der Sache mittelbar oder unmittelbar entstehenden Schäden und Aufwendungen. Ersatzpflichtig sind auch die Aufwendungen für eine den üblichen Umfang übersteigende Wareneingangskontrolle, sofern zumindest Teile der Lieferung als mangelhaft erkannt wurden. Dies gilt auch für eine teilweise oder vollständige Überprüfung der erhaltenen Lieferungen im weiteren Geschäftsablauf bei uns oder unseren Abnehmern. Sofern sich der Auftragnehmer bei der Leistungserbringung Dritter bedient, haftet er für diese wie für Erfüllungshilfen.

 

2. Der Auftragnehmer erstattet auch Aufwendungen bei unseren Abnehmern oder uns, die im Vorfeld von oder im Zusammenhang mit Mängelhaftungsereignissen zur frühzeitigen Schadensverhütung, -abwehr oder- minderung (z.B. Rückrufaktionen) entstehen.

 

3. Der Auftragnehmer erstattet die Aufwendungen, die die CM Unternehmensgruppe gegenüber ihren Abnehmern gesetzlich zu tragen verpflichtet sind und die auf Mängel der von ihm bezogenen Lieferung zurückzuführen sind.

 

4. Soweit nicht gesetzlich etwas anderes zwingend vorgeschrieben ist, haftet der Auftragnehmer für Mängel, die innerhalb von 36 Monaten ab Eingang der Lieferung bei der CM Unternehmensgruppe bzw. ab Abnahme (wenn eine solche gesetzlich oder vertraglich bestimmt ist) auftreten. Im Falle der Nacherfüllung verlängert sich die Frist um die Zeit, in der der Liefergegenstand nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Für die Nacherfüllung gelten dieselben Fristen. Die Verjährung von Ansprüchen wegen Mängeln tritt frühestens zwei Monate nach dem die Ansprüche des Endkunden erfüllt sind ein. Diese Ablaufhemmung endet spätestens 5 Jahre nach Lieferung an uns.

 

5. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer der Lieferbeziehung für die Risiken dieses •7 angemessenen Versicherungsschutz zu unterhalten. Der Nachweis ist auf unser Verlangen zu erbringen.

 

§ 8 Höhere Gewalt/Längerfristige Lieferverhinderungen

 

1. Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse befreien den Auftragnehmer und die CM Unternehmensgruppe für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Der Betroffene hat unverzüglich den anderen Vertragspartner umfassend zu informieren und im Rahmen des Zumutbaren alles zu unternehmen, um die Auswirkung derartiger Ereignisse zu begrenzen. Der Betroffene hat den anderen Vertragspartner unverzüglich über das Ende der Störung zu informieren.

 

2. Im Falle einer längerfristigen Lieferverhinderung, der Zahlungseinstellung oder der Eröffnung eines Insolvenzverfahren, der Ablehnung der Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse oder der Einleitung eines vergleichbaren Verfahrens über einen der Vertragspartner ist der andere Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag bezüglich des noch nicht erfüllten Teils zurückzutreten. Ist der Auftragnehmer von einem der vorstehenden Ereignisse betroffen, wird er die CM Unternehmensgruppe nach besten Kräften bei der Verlagerung der Produktion des Liefergegenstandes zu uns oder einem Dritten unterstützen, inkl. einer Lizenzierung von für die Produktion notwendigen gewerblichen Schutzrechten zu branchenüblichen Bedingungen.

 

§ 9 Schutzrechte

 

1. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die von ihm gelieferten Gegen-stände oder Leistungen in- oder ausländische Schutzrechte nicht verletzen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die CM Unternehmensgruppe und / oder deren Abnehmer schadlos zu halten, wenn diese wegen Verletzung von Schutzrechten außergerichtlich oder im Wege des Rechtsstreits in Anspruch genommen werden. Im Falle des Rechtsstreits hat der Auftragnehmer auf Ver-langen Rechtsbeistand zu leisten. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer sämtlichen Schaden zu ersetzen, der der CM Unternehmensgruppe und / oder deren Abnehmer daraus erwächst, dass diese auf die freie Benutzbarkeit der gelieferten Gegenstände oder Leistungen vertraut haben. Der Schaden eines Abnehmers der CM Unternehmensgruppe ist vom Auftragnehmer nur zu ersetzen, soweit der Abnehmer die CM Unternehmensgruppe insoweit in Anspruch nimmt.

 

2. Der Auftragnehmer haftet nicht, soweit er die gelieferten Gegenstände oder Leistungen ausschließlich nach Zeichnungen und Modellen der CM Unternehmensgruppe hergestellt oder erbracht hat und er nicht wusste oder wissen musste, dass die Herstellung der Gegenstände oder die Erbringung der Leistung eine Rechtsverletzung im vorgenannten Sinne darstellt.

 

3. Der Auftragnehmer wird auf Verlangen sämtliche Schutzrechtsanmeldungen nennen, die er im Zusammenhang mit den gelieferten Gegenständen oder Leistungen benutzt. Stellt der Auftragnehmer die Verletzung von Schutzrechten oder Schutzrechtanmeldungen fest, so hat er die CM Unternehmensgruppe hierüber unaufgefordert und unverzüglich zu benachrichtigen.

 

§ 10 Wettbewerbsverbot

 

1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf die Dauer von 2 Jahren nach der letzten Lieferung an die CM Unternehmensgruppe, die ihm bekannten Abnehmer der CM Unternehmensgruppe nicht unmittelbar oder über Dritte zu beliefern.

 

2. Für jeden Fall des Verstoßes eines Auftragsnehmers gegen dieses Wettbewerbsverbot ist von ihm eine Vertragsstrafe i.H.v. € 20.000,- an die CM Unternehmensgruppe zu zahlen. Bei fortgesetztem Verstoß gilt jeder angefangener Kalendermonat als gesonderter Verstoß. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist der CM Unternehmensgruppe nicht verwehrt. Eine geleistete Vertragsstrafe ist jedoch auf den Schaden anzurechnen.

 

§ 11 Allgemeine Bestimmungen

 

1. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der von der CM Unternehmensgruppe angegebene Bestimmungsort.

 

2. Gerichtsstand ist Nürnberg, vorbehaltlich eines abweichenden ausschließlichen Gerichtsstandes. Die CM Unternehmensgruppe ist jedoch berechtigt, den Auftragnehmer auch an einem anderen zuständigen Gericht zu verklagen.

 

3. Ergänzend zu diesen Bedingungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN – Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

§ 12 Salvatorische Klausel

 

Sollte eine der vorstehenden vereinbarten Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der Einkaufsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass eine solche unwirksame Klausel durch eine wirksame ersetzt wird, welche dem Sinn der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt.

 

17.11.2009

CM Unternehmensgruppe
UG haftungsbeschränkt
GF: Marcel Claus
90443 Nürnberg
AG Nürnberg, HRB 26194
Ust-ID: DE 268862866
Telefon: + 49 (0) 9 11 – 4 89 80 - 46
Telefax: + 49 (0) 9 11 – 4 89 80 - 47
Internet: www.cm-ug.de
Email : Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!